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VGH Bayern, 08.02.2007 - 23 B 06.30883 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (14)
- VG Augsburg, 21.01.2008 - Au 5 K 07.30256
Irak; Anspruch auf Durchführung eines weiteren Asylverfahrens; Anspruch auf …
Die Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Februar 2007 (z.B. 23 B 06.30883), denen in dem hier zu entscheidenden Fall besondere Bedeutung zukommt, beinhalten jedoch keine Rechtsprechungsänderung im engeren Sinn - also der anderen Auslegung eines Rechtssatzes -, sondern eine andere Beurteilung der sich einem Tatsachengericht auf den zum Gegenstand des Verfahrens gemachten Erkenntnisquellen ergebenden Sachlage.Unter Zugrundelegung der o.a. Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere zu den Voraussetzungen einer Gruppenverfolgung, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteilen jeweils vom 8. Februar 2007 (z.B. Az. 23 B 06.30883; 23 B 06.30866; 23 B 06.30884) entschieden, dass nach den zwischenzeitlich in Irak stattgefunden politischen Veränderungen irakische Staatsangehörige zwar wegen ihrer Asylanträge und ihrer illegalen Ausreise mit hinreichender Wahrscheinlichkeit keine politischen Verfolgungsmaßnahmen mehr befürchten müssen.
Die Zuwanderung bzw. Rückkehr in den kurdisch verwalteten Nordirak ist nach den vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in der Entscheidung vom 8. Februar 2007 (a.a.O.) ausgewerteten Erkenntnisquellen allenfalls solchen Irakern möglich, die aus dem Nordirak stammen und dort ihre Großfamilie bzw. Sippe haben.
- VG Sigmaringen, 24.01.2017 - A 4 K 5434/16
Rechtsschutzbedürfnis bei Klagen syrischer Flüchtlinge auf Zuerkennung der …
Wenn nämlich bei quantitativer Betrachtungsweise nur eine geringe mathematische Wahrscheinlichkeit für eine Verfolgung besteht, kann die Intensität der drohenden Verfolgung aus der Sicht eines besonnenen und vernünftig denkenden Menschen für die Entscheidung maßgeblich sein, ob er in seinen Heimatstaat zurückkehren will oder nicht (vgl. BayVGH, Urteil vom 08.02.2007 - 23 B 06.30883 -, juris). - VG Sigmaringen, 18.04.2017 - A 4 K 119/17
Verfolgung von konvertierten Christen im Nordirak; hier: Provinz Dohuk
Wenn nämlich bei quantitativer Betrachtungsweise nur eine geringe mathematische Wahrscheinlichkeit für eine Verfolgung besteht, kann die Intensität der drohenden Verfolgung aus der Sicht eines besonnenen und vernünftig denkenden Menschen für die Entscheidung maßgeblich sein, ob er in seinen Heimatstaat zurückkehren will oder nicht (vgl. BayVGH, Urt. v. 08.02.2007 - 23 B 06.30883 -, juris).
- OVG Schleswig-Holstein, 30.10.2007 - 1 LA 67/07
Auskunftslage; Christ; Darlegung; Drogenhandel; Grundsatzbedeutung; …
Zu dieser - angesichts der Schwierigkeiten, die Anzahl und die Intensität aller gerade auf das Schutzgut "Religion" gerichteten Verfolgungshandlungen, gegen die Schutz weder von staatlichen Stellen noch nichtstaatlichen Herrschaftsorganisationen zu erlangen ist, zu erfassen und dieser zur Größe der betroffenen Gruppe (Christen im Irak) in Beziehung zu setzen - umstrittenen Frage (vgl. dazu [einerseits] VGH München, Urt. v. 08.02.2007, 23 B 06.30883, Juris, und [andererseits] OVG Koblenz, Beschl. v. 24.01.2005, 10 A 10001/05, Juris, …und Urt. v. 10.10.2006, 10 A 10785/05, AS 33, 391 ff.) ist im Zulassungsantrag des Klägers keine klärungsfähige und -bedürftige Fragestellung dargelegt worden. - VG Saarlouis, 15.02.2023 - 5 K 333/22
Afghanistan: Keine generelle Verfolgung von Rückkehrern wegen Verwestlichung
Wenn nämlich bei quantitativer Betrachtungsweise nur eine geringe mathematische Wahrscheinlichkeit für eine Verfol gung besteht, kann die Intensität der drohenden Verfolgung aus der Sicht eines besonnenen und vernünftig denkenden Menschen für die Entscheidung maßgeb lich sein, ob er in seinen Heimatstaat zurückkehren will oder nicht (vgl. BayVGH, Urteil vom 08.02.2007 - 23 B 06.30883 -, juris). - VG Arnsberg, 06.05.2020 - 12 K 2076/17 vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Urt. v. 08.02.2007 - 23 B 06.30883 -, juris.
- VG Karlsruhe, 22.04.2021 - A 18 K 3026/20
Niger: Bescheid des Bundesamtes rechtmäßig.
Wenn nämlich bei quantitativer Betrachtungsweise nur eine geringe mathematische Wahrscheinlichkeit für eine Verfolgung besteht, kann die Intensität der drohenden Verfolgung aus der Sicht eines besonnenen und vernünftig denkenden Menschen für die Entscheidung maßgeblich sein, ob er in seinen Heimatstaat zurück kehren will oder nicht (vgl. BayVGH, Urteil vom 08.02.2007 - 23 B 06.30883 - juris). - VG Ansbach, 17.04.2007 - AN 4 K 07.30203
Irak, Christen, Gruppenverfolgung, Verfolgung durch Dritte, nichtstaatliche …
Unter Zugrundelegung dieser und anderer einschlägiger Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere zu den Voraussetzungen einer Gruppenverfolgung, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteilen jeweils vom 8. Februar 2007, Az. 23 B 06.31053 u. a., 23 B 06.30866, 23 B 06.30883 und 23 B 06.30884 entschieden, dass nach den zwischenzeitlich im Irak stattgefundenen politischen Veränderungen irakische Staatsangehörige zwar wegen ihrer Asylanträge und ihrer illegalen Ausreise nunmehr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit keine politischen Verfolgungsmaßnahmen mehr befürchten müssen. - VG Karlsruhe, 24.02.2021 - A 18 K 5741/17
Pakistan: Gruppenverfolgung von Hazara bejaht
Wenn nämlich bei quantitativer Betrachtungsweise nur ei ne geringe mathematische Wahrscheinlichkeit für eine Verfolgung besteht, ka n die Intensität der drohenden Verfolgung aus der Sicht eines besonnenen u nd vernünftig denkenden Menschen für die Entscheidung maßgeblich sein, ob er in seinen Heimatstaat zurückkehren will oder nicht (vgl. BayVGH, Urteil vom 08.02.2007 - 23 B 06.30883 - juris). - VG Ansbach, 17.04.2007 - AN 4 K 06.30698
Irak, Christen, Gruppenverfolgung, Verfolgung durch Dritte, nichtstaatliche …
Unter Zugrundelegung dieser und anderer einschlägiger Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere zu den Voraussetzungen einer Gruppenverfolgung, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteilen jeweils vom 8. Februar 2007, Az. 23 B 06.31053 u.a., 23 B 06.30866, 23 B 06.30883 und 23 B 06.30884 entschieden, dass nach den zwischenzeitlich im Irak stattgefundenen politischen Veränderungen irakische Staatsangehörige zwar wegen ihrer Asylanträge und ihrer illegalen Ausreise nunmehr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit keine politischen Verfolgungsmaßnahmen mehr befürchten müssen. - VG Ansbach, 17.04.2007 - AN 4 K 07.30205
Irak, Christen, Gruppenverfolgung, Verfolgung durch Dritte, nichtstaatliche …
- VG Ansbach, 23.03.2007 - AN 4 K 07.30199
Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Christen, Gruppenverfolgung, …
- VG Magdeburg, 11.04.2012 - 4 A 64/11
Flüchtlingsanerkennung eines zum Christentum konvertierten Irakers
- VG Stuttgart, 09.04.2013 - A 13 K 3189/12
Irak, Konvertiten, Konversion, Christen, evangelische Christen, Übertritt zum …